Grabauflösung


Wenn man sich als GrabbesitzerIn durchgerungen hat, eine Grabstätte aufzulösen meldet man das zunächst bei der zuständigen Friedhofsverwaltung der zuständigen Kirche oder Gemeinde.

Bei einer Grabauflösung müssen der Grabstein, die Einfassung mit den Fundamenten und die Bepflanzung auf Kosten der Grabeigentümer entfernt werden. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für diese Arbeiten. Grabsteine können nicht abgelöst werden, da zu viele Gräber aufgelassen werden.

Wenn die Grabstätte vollständig abgeräumt ist, wird die Grabfläche eingeebnet und ist somit aufgelöst.